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   VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05.TR   

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https://dejure.org/2005,23344
VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05.TR (https://dejure.org/2005,23344)
VG Trier, Entscheidung vom 28.06.2005 - 2 K 472/05.TR (https://dejure.org/2005,23344)
VG Trier, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 2 K 472/05.TR (https://dejure.org/2005,23344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einer Studiengebühr; Fall einer unzulässigen unechten Rückwirkung auf Grund zu kurzer Übergangsfrist der Studienkontenverordnung zwischen ihrem In-Kraft-Treten am 25. Juni 2004 und der Heranziehung der Studierenden zu Studiengebühren; Vereinbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Studiengebühren für Langzeitstudierende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Studiengebühren für Langzeitstudierende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Der Landesgesetzgeber war gemäß Art. 70 Abs. 1 Grundgesetz - GG - befugt, Regelungen über eine so genannte Langzeitstudiengebühr zu treffen (vgl. hierzu schon BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8/00 -).

    Das Teilhaberecht kann von einer Studiengebührenregelung allenfalls dann in seinem Schutzbereich berührt sein, wenn die Kosten eines staatlichen Ausbildungsangebotes dazu führen, dass die Inanspruchnahme auf Auszubildende beschränkt bleibt, die über entsprechend umfangreiche finanzielle Mittel verfügen, und damit die Besitzverhältnisse zu einer unüberwindbaren sozialen Barriere werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1996 - 6 C 1.94 - und vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -).

    Die Gebührenpflicht nach der StudKVO ist nach ihrer Ausgestaltung einer Berufsausübungsregelung vergleichbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -), da sie nicht etwa die Wahl und Aufnahme des Studiums an bestimmte Voraussetzungen knüpft, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Studiendauer eingreift und ein Studium, das die Regelstudienzeit weit überschreitet, nur gegen Kostenbeteiligung zulässt.

  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Es umfasst insbesondere nicht den Anspruch auf ein kostenloses Studium (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 6 C 1.94 -, BVerwGE 102, 142).

    Das Teilhaberecht kann von einer Studiengebührenregelung allenfalls dann in seinem Schutzbereich berührt sein, wenn die Kosten eines staatlichen Ausbildungsangebotes dazu führen, dass die Inanspruchnahme auf Auszubildende beschränkt bleibt, die über entsprechend umfangreiche finanzielle Mittel verfügen, und damit die Besitzverhältnisse zu einer unüberwindbaren sozialen Barriere werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1996 - 6 C 1.94 - und vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -).

  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Vielmehr hat sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht es für genügend erachtet, das "aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung auch das Ausmaß der Ermächtigung erkennbar wird" (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 83.67 - BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69 u.a. -, BVerfGE 28, 66).
  • VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.1551

    Befreiung von den Gebühren für ein Zweitstudium; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Aufgrund der eindeutigen Regelung in § 70 HochSchG konnte der Kläger als so genannter Langzeitstudent - anders als in der von ihm zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. März 2001 - 7 B 00.1551 - nicht damit rechnen, von der Gebührenpflicht ausgenommen zu werden.
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Vielmehr hat sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht es für genügend erachtet, das "aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung auch das Ausmaß der Ermächtigung erkennbar wird" (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 83.67 - BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69 u.a. -, BVerfGE 28, 66).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Dieses Teilhaberecht steht allerdings unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71, BVerfGE 33, 303).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Zur Klärung von Zweck, Inhalt und Ausmaß der Ermächtigung können also der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (vgl. so schon BverfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 u.a., BVerfGE 8, 274 ff.).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03

    Studiengebühren

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Insbesondere steht § 27 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes - HRG -, der durch Gesetz vom 08. August 2002 (BGBl. S. 3138) angefügt worden ist und vorsieht, dass u.a. das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss studiengebührenfrei ist, unter keinem Gesichtspunkt entgegen, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Bestimmung mit Urteil vom 09. November 2004 - 2 BvF 1/03 - für nichtig erklärt hat.
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Für die Frage der Geeignetheit ist alleine darauf abzustellen, ob die vom Gesetzgeber zugrunde gelegte Prognose vertretbar ist und sich das gewählte Mittel nicht von vorneherein als schlechthin ungeeignet darstellt (BVerfG, Beschluss vom 09. März 1971 - 2 BvR 326 u.a./69 -, BVerfGE 30, 250).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05
    Diese sind überschritten, wenn der Einzelne sein Vertrauen auf den Fortbestand der bestehenden Rechtslage durch konkrete Grundrechtsbetätigung ins Werk gesetzt hat und die Enttäuschung dieses Vertrauens schwerer wiegt als die Interessen der Allgemeinheit an der Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 71/76 -, BVerfGE 48, 403; vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 -, BVerfGE 72, 1-75).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

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